**Betriebsrente für Minijobber**
Auch Minijobber, also geringfügig Beschäftigte mit einem monatlichen Einkommen von maximal 400 Euro, können mit einer betrieblichen Altersversorgung ihre Rente aufbessern - ohne dafür auf Teile ihres schon geringen Einkommens verzichten zu müssen!
Die Idee
Der Minijobber arbeitet mehr - dafür bekommt er jedoch kein Geld, sondern der Lohn wird für eine betriebliche Alters-versorgung (bAV) verwendet. Trotz Mehrarbeit kann so auch der Minijob-Status erhalten werden. Und der Arbeitgeber kann den Minijobber durch die Mehrarbeit flexibler einsetzen und bindet ihn stärker an seinen Betrieb.
In der Praxis funktioniert das z.B. so:
Ein Minijobber arbeitet 40 Stunden pro Monat und bekommt hierfür 400 Euro. Nun vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dass die Arbeitszeit auf 50 Stunden im Monat angehoben wird. Der Minijobber arbeitet also 10 Stunden mehr pro Monat - das ergibt zusätzliche 100 Euro im Monat. Dieser Betrag wird dem Minijobber aber nicht ausgezahlt, sondern der Arbeitgeber verwendet ihn - sozialabgaben- und steuerfrei - als Beitrag für eine betriebliche Altersversorgung.
Die bAV für den Minijobber kann über eine Direktversicherung oder die Unterstützungskasse durchgeführt werden.
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