****Motorradfahren ohne Schutzkleidung vermindert Schmerzensgeld****
Motorradfahrer sollten neben einem Helm auch geeignete Schutzkleidung tragen. Andernfalls riskieren sie bei Unfällen, dass sie vom Unfallverursacher nur ein vermindertes Schmerzensgeld erhalten, falls die erlittenen Verletzungen mit Schutzkleidung weniger gravierend gewesen wären. Eine deutsche Versicherungsgesellschaft, weist auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg (12 U 29/09) hin.
Laut Gericht spielt es keine Rolle, dass das Gesetz nur das Tragen eines Helmes, aber keine Schutzkleidung vorschreibt. Wer nicht angemessen gekleidet sei, gehe nämlich bewusst ein erhebliches Verletzungsrisiko ein. Im Falle eines Unfalls liege damit ein „Verschulden gegen sich selbst“ vor. Auch bei „kleinen Maschinen“ könne auf Schutzkleidung nicht verzichtet werden, um schwere Verletzungen möglichst zu vermeiden. Das Gericht wies dabei auf eine vom Institut für Zweiradsicherheit veröffentlichte Statistik hin, wonach bei Motorradunfällen die Verletzungshäufigkeit im Bereich der Beine bei etwa 80 Prozent liege.
Im entschiedenen Fall hatte ein schwer an den Beinen verletzter Motorradfahrer, der nur eine Stoffhose getragen hatte, vom Unfallverursacher ein Schmerzensgeld von 25.000 Euro und zusätzlich eine monatliche Rente von 250 Euro geltend gemacht. Das Gericht wies die Klage ab und hielt das bereits gezahlte Schmerzensgeld von 14.000 Euro im Hinblick auf das sorgfaltswidrige Verhalten des Motorradfahrers für ausreichend.
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