Reparaturkosten-Versicherung
Reparaturkosten-Versicherung
Zum 01.10.2003 führen wird die Reparaturkosten-Versicherung "Auto-Garantie" ein, die Besitzer von Neuwagen und Käufer von Gebrauchtwagen vor teuren Reparturkosten schützt. Gerade bei neuen Produkten bestehen viele Fragen.
Die Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Reparaturkosten-Versicherung bekommen Sie hier:
- Wann lohnt sich der Abschluß einer Reparaturkosten-Versicherung?
- Was sind "junge Gebrauchte"?
- Für welche Fahrzeuge kann eine Reparaturkosten-Versicherung abgeschlossen werden?
- Wann kann welches Produkt abgeschlossen werden?
- Wann beginnt die Reparaturkosten-Versicherung und wie lange gilt sie?
- Was muß beachtet werden?
- Kann die Reparaturkosten-Versicherung verlängert werden?
- Was ist versichert?
- Welche Kosten werden erstattet?
- Welche Schäden sind nicht versichert?
- Wo gilt die Reparaturkosten-Versicherung?
- Wann ist der Beitrag fällig?
- Wieviel kostet die Reparaturkosten-Versicherung?
- Kann die Reparaturkosten-Versicherung gekündigt werden?
- Was passiert im Schadenfall?
- Wie wird der Schaden reguliert?
- Welche Mittel stehen zur Verkaufsunterstützung zur Verfügung?
Wann lohnt sich der Abschluß einer Reparaturkosten-Versicherung?
Sie haben sich ein wertvolles Auto angeschafft, das er einige Jahre nutzen möchte. Laut Gesetz muß der Hersteller/Händler nur eine zweijährige Gewährung geben. Danach muß der Kunde die Kosten für Reparaturen, Ersatzteile, Arbeitsstunden des Technikers selbst bezahlen. Der Hersteller kann zusätzlich eine freiwillige Garantie anbieten.
Egal wie lang die Herstellergarantie dauert, die Gewährleistung gilt zwei Jahre. Beträgt die Garantie drei Jahre, so haben Sie ein zusätzliches Jahr Schutz vom Hersteller/Händler. Aber was passiert nach Ablauf der Gewährleistung beziehungsweise der darüber hinaus gehenden Herstellergarantie?
Möchten Sie nach Ablauf der zweijährigen Gewährleistung oder der eventuell längeren Herstellergarantie auf weiteren Schutz nicht verzichten, empfiehlt sich eine Reparaturkosten-Versicherung für Neuwagen bzw. eine Reparaturkosten-Versicherung für junge Gebrauchte, z. B. bei Kauf eines Jahreswagens. Mit der Reparaturkosten-Versicherung für Neuwagen/junge Gebrauchte wird die Garantiezeit für das Auto um ein weiteres Jahr verlängert. So haben Sie insgesamt mindestens drei Jahre Schutz und Sicherheit, bei einer dreijährigen Herstellergarantie sogar insgesamt vier Jahre.
Aber nicht nur für Neuwagen und junge Gebrauchte besteht Interesse an einer Reparaturkosten-Versicherung. Was passiert, wenn Sie sich einen Gebrauchtwagen kaufen? Kaufen Sie bei einem Händler, muß dieser mindestens ein Jahr für Mängel an dem Fahrzeug haften. Bei einem Kauf von Privat wird die Haftung ausgeschlossen. Wenn es dann zu Reparaturen kommt, muß der Käufer die Kosten selbst tragen. Diese Lücke schließt die Reparaturkosten-Versicherung für Gebrauchtwagen, denn sogar bei sorgfältigster Prüfung kann es passieren, daß Sie "die Katze im Sack gekauft haben".
Was sind "junge Gebrauchte"?
Junge Gebrauchte sind Gebrauchtwagen, die noch während der Laufzeit der Herstellergarantie verkauft werden, zum Beispiel Jahreswagen. Daher werden diese Fahrzeuge im Rahmen der Reparaturkosten-Versicherung wie Neufahrzeuge und nicht wie Gebrauchtwagen behandelt.
Für welche Fahrzeuge kann eine Reparaturkosten-Versicherung abgeschlossen werden?
In Kombination mit einer Kraftfahrt-Versicherung sind die gängigsten Fahrzeugtypen und Modelle versicherbar, wenn sie folgende Kriterien erfüllen:
| Neuwagen & junge Gebrauchte | Gebrauchtwagen | |
| Alter des Fahrzeugs | Bis 3 Jahre (Herstellergarantie besteht noch) | Bis 6 Jahre |
| Zulassung | Zugelassen in Deutschland, kein Saisonkennzeichen, keine Firmenwagen | Zugelassen in Deutschland, kein Saisonkennzeichen, keine Firmenwagen |
| Kaufpreis | mind. 2.900,00 EUR (incl. MwSt) | mind. 2.900,00 EUR (incl. MwSt) |
| km-Stand | max. 80.000 | max. 80.000 |
| Jährliche Fahrleistung | max. 20.000 km | max. 20.000 km |
| Motorleistung | max. 110 kW / 150 PS | max. 110 kW / 150 PS |
| Inspektion | Die letzte vom Hersteller vorgeschriebene Inspektion muß durchgeführt worden sein | Die letzte vom Hersteller vorgeschriebene Inspektion muß durchgeführt worden sein |
Wann kann welches Produkt abgeschlossen werden?
Die Reparaturkosten-Versicherung für Neuwagen & junge Gebrauchte kann direkt mit der Kfz-Versicherung abgeschlossen oder aber auch später (während der Dauer der Herstellergarantie) eingeschlossen werden.
Beispiel:
Sie kaufen sich am 01.10.2003 einen Neuwagen. Die Garantie für dieses Fahrzeug läuft zum 30.09.2005 aus. Der Abschluß kann in der Zeit vom 01.10.2003 bis 30.09.2005 erfolgen.
Die Reparaturkosten-Versicherung für Gebrauchtwagen kann nur innerhalb von 14 Tagen nach Zulassung auf den Versicherungsnehmer abgeschlossen werden (entscheidend ist das Antragsdatum).
Beispiel:
Sie kaufen sich am 01.10.2003 einen Gebrauchtwagen und lassent diesen noch am gleichen Tag auf sich zu. Der Antrag auf Abschluß einer Reparaturkosten-Versicherung wird bis zum 15.10.2003 angenommen.
Wann beginnt die Reparaturkosten-Versicherung und wie lange gilt sie?
Die Reparaturkosten-Versicherung für Neuwagen & junge Gebrauchte beginnt an dem Tag, an dem die Herstellergarantie des Fahrzeugs endet.
Die Reparaturkosten-Versicherung für Gebrauchtwagen beginnt zum gleichen Zeitpunkt wie die Kraftfahrt-Versicherung.
Die Laufzeit beträgt 1 Jahr. Bereits davor endet sie
- wenn die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung endet
- nach 20.000 gefahrenen Kilometern oder
- nach Erreichen einer Gesamtlaufleistung von 100.000 km.
Der Vertrag endet automatisch, d. h. Sie müssen keine Kündigung aussprechen.
Was muß beachtet werden?
Nach Abschluß der Versicherung müssen Sie die vom Hersteller vorgeschriebenen Inspektionen einhalten.
Kann die Reparaturkosten-Versicherung verlängert werden?
Nein, eine Verlängerung ist vorerst nicht vorgesehen.
Was ist versichert?
Versichert sind die Fahrzeugeinheiten, die erwiesenermaßen am häufigsten repariert werden:
- Motor: z. B. Motorblock
- Motormanagement: z. B. Einspritzpumpe
- Kühlsystem: z. B. Wasserpumpe
- Kraftübertragung: z. B. Achs-/Verteilergetriebe
- Lenkung: z. B. mechanisches und hydraulisches Lenkgetriebe
- Fahrdynamiksystem: z. B. Drehzahlsensor
- Bremsen: z. B. Hauptbremszylinder
- Bremsen: z. B. Hauptbremszylinder
- Sicherheits-/ Komfortsysteme: z. B. Airbag
Welche Kosten werden erstattet?
Es werden die erforderlichen und tatsächlich angefallenen Kosten erstattet, die dadurch entstehen, daß eines der versicherten Fahrzeugteile repariert werden muß.
Lohnkosten werden in voller Höhe erstattet.
Materialkosten werden abhängig von der Laufleistung wie folgt erstattet:
| Gesamtlaufleistung | Erstattung |
| bis 50.000 km | 100 % |
| bis 60.000 km | 90 % |
| bis 70.000 km | 80 % |
| bis 80.000 km | 70 % |
| bis 90.000 km | 60 % |
| bis 100.000 km | 50 % |
Den Differenzbetrag trägt der Versicherungsnehmer.
Welche Schäden sind nicht versichert?
Nicht versichert sind zum Beispiel:
- Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
- betriebsbedingte Abnutzung (Verschleißteile)
- Schadenersatzansprüche gegenüber dem Hersteller/Händler (z. B. Serienfehler)
- Folgeschäden (z.B. Mietwagenkosten)
- offensichtliche Mängel, die bei Kauf des Fahrzeuges schon vorlagen
- Schäden durch Bedienungs-/Wartungsfehler
- Schäden, die durch die Kaskoversicherung abgedeckt sind.
Wo gilt die Reparaturkosten-Versicherung?
Die Versicherung gilt für einen vorübergehenden Zeitraum (bis 6 Wochen) auch außerhalb von Deutschland.
Wann ist der Beitrag fällig?
Es wird ein Einmalbeitrag erhoben.
Bei der Reparaturkosten-Versicherung für Neuwagen & junge Gebrauchte wird der Beitrag erst kurz vor Beginn fällig.
Wieviel kostet die Reparaturkosten-Versicherung?
Die Prämien sind nach Alter, Lauf- und Motorleistung gestaffelt; die Kosten bewegen sich zwischen 109,00 EUR bis 239,00 EUR. Ein Angebot kann nur über uns erstellt werden.
Kann die Reparaturkosten-Versicherung gekündigt werden?
Der Vertrag kann innerhalb von 14 Tagen nach Abschluß widerrufen werden. Danach kann er nur nach einem Schadenfall gekündigt werden. Die Beendigung der Reparaturkosten-Versicherung berechtigt nicht zur Kündigung der Kraftfahrt-Versicherung.
Was passiert im Schadensfall?
Sie müssen den Schaden unverzüglich melden und vor Durchführung der Reparatur die Weisungen von uns abwarten.
Wie wird der Schaden reguliert?
Steht der Anspruch dem Grunde und der Höhe nach fest, erhalten Sie innerhalb von zwei Wochen eine Entschädigung. Falls die Höhe der Entschädigung nach einem Monat noch nicht feststeht, haben Sie Anspruch auf einen Vorschuß.





