Riester-Rente

aktuelle Änderungen zur Riesterförderung ab 2012 finden Sie hier!

Die zusätzliche Eigenvorsorge

Die gesetzliche Rente wird in Zukunft etwas langsamer steigen als heute. Wer zusätzlich etwas für seine Altersversorgung tun will, wird deshalb vom Staat umfassend gefördert. Die zusätzliche Altersvorsorge ist das Herzstück der Reform und das zweite Standbein unserer modernen Alterssicherung.

Niemand wird zur zusätzlichen Altersvorsorge gezwungen. Wer sich jedoch dazu entschließt, wird durch Steuererleichterungen und Zulagen gefördert.

Welche Anlagen werden gefördert?

Grundsätzlich werden Anlageformen gefördert, die im Alter durch lebenslange Zahlungen die staatliche Rente ergänzen. Mit Beginn der staatlichen Förderung 2002 werden von privaten Trägern wie Banken, Investmentgesellschaften und Versicherungen zahlreiche Anlageformen angeboten.

Das können Rentenversicherungen oder Fonds- und Banksparpläne sein, die mit Auszahlungsplänen bis 85 Jahre und Absicherungen für das hohe Alter ab 85 Jahre (die so genannte Restverrentungspflicht) verbunden sind. Auch bereits bestehende Verträge zählen unter bestimmten Voraussetzungen dazu.

Prinzipiell gilt: Jeder entscheidet selbst, welche Form der zusätzlichen Altersvorsorge die individuell passende ist. Der Staat fördert den gewählten Vertrag, solange die Sicherheitskriterien erfüllt sind.

Beiträge für die zusätzliche Altersvorsorge sind steuerfrei.
Beiträge für die zusätzliche Altersvorsorge können bei der Steuer als Sonderausgaben abgezogen werden. Zusätzlich bleiben in der Ansparphase Zinsen und Erträge steuerfrei.

Als Sonderausgabenabzug geltend gemacht werden können unabhängig vom individuellen Einkommen folgende Altersvorsorgeaufwendungen (Eigenbeiträge + Zulage):

Zeitraum Maximaler jährlicher Sonderausgabenabzug
2002 bis 2003 525 Euro
2004 bis 2005 1050 Euro
2006 bis 2007 1575 Euro
Ab 2008 2100 Euro

Ab 2008 können im Rahmen der Einkommensteuererklärung bis zu 2100 Euro jährlich geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Steuerersparnis höher ist als die Zulage. Die Differenz wird dann bei der Steuer erstattet.

Darüber hinaus gilt: In der Ansparphase müssen weder für die Sparbeträge noch für Zinsen und Erträge Steuern gezahlt werden. Daraus ergibt sich ein zusätzlicher Vorteil, der die Gewinne noch einmal erhöht.

Einen kleinen Teil muss jeder tragen.
Der Eigenbeitrag wird ermittelt aus 4% des sozialversicherungspflichtigen Einkommens abzüglich der Zulagen. Ist die Zulage höher als der eigene Aufwand, muss ein bestimmter Mindesteigenbeitrag geleistet werden, um die volle Förderung zu erhalten.

Ein Beispiel dazu: Ein Auszubildender mit einer Vergütung von 10.000 Euro spart davon 4%, das sind 400 Euro. Abzüglich der Grundzulage von 300 Euro würde er einen eigenen Beitrag von 100 Euro zahlen. Hier greift die Regelung des Mindesteigenbeitrages. Als Steuerpflichtiger ohne Kinder muss er ab 2008 selbst 90 Euro aufwenden, um die volle Zulage zu erhalten. Die gesamte Sparleistung beträgt dann 244 Euro, wovon fast zwei Drittel vom Staat übernommen werden.


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